Vicessĭma

[554] Vicessĭma hereditatum, in Rom eine durch ein Gesetz des Kaisers Augustus vom Jahr 6 v.Chr. (Lex Julia vicesimaria) zu Gunsten des Militärschatzes (Aerarium militare) eingeführte, im 20. Theile aller Erbschaften bestehende Staatsabgabe. Ausgenommen davon waren Erbschaften unter Altern u. Kindern eisten Grades von altbürgerlichen Familien, Erbschaften von unbedeutendem Werthe etc. Caracalla erhöhte die Abgabe auf zehn Procent, später wurde sie aber wieder auf fünf Procent herabgesetzt u. in der byzantinischen Kaiserzeit ganz aufgehoben. In Folge dieser Abgabe wurde die Eröffnung u. Erhaltung der Testamente zuerst Sache des öffentlichen Interesses, Um Verfälschungen u. Anfechtungen zu verhüten, schrieb das Gesetz daher zugleich gerichtliche Eröffnung der Testamente vor dem Magistrate vor. Eine ähnliche Abgabe bildete die V. manumissionum, eingeführt durch eine Lex Manlia im Jahr 357 v. Chr., um der Menge der Freilassungen entgegenzuwirken. Sie mußte bei jeder Freilassung mit 5 Procent des Werthes des freigelassenen Sklaven in Gold an den geheimen Staatsschatz entrichtet werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 554.
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