Wildenburg

[211] Wildenburg (Wildenberg), 1) sonst reichsunmittelbare Herrschaft im kurrheinischen Ritterkreis zwischen Berg u. Sayn, mit eignen Dynastien, welche sie als gräflich Saynsches Lehen besaßen. Nach dem Aussterben derselben (Anfang des 15. Jahrh.) erheiratheten sie die Grafen von Hatzfeld; 1808 kam sie zum Großherzogthum Berg u. 1815 an [211] Preußen, so daß jetzt diese den Grafen, gegenwärtig dem Fürsten von Hatzfeld gehörige Herrschaft zum Kreise Altenkirchen des Regierungsbezirks Coblenz in der Rheinprovinz gehört; 2) Schloß darin, nach welchem die Herrschaft genannt ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 211-212.
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