Wildenfels

[212] Wildenfels, 1) Gerichtsamt im königlich sächsischen Kreisdirectionsbezirk Zwickau mit 12,859 Ew. in einer Stadt u. 11 Dörfern, welche (mit Ausnahme von zwei Dörfern) die gräflich Solmssche Standesherrschaft W. bilden; 2) Amtsstadt darin, gräflich Solmssches Residenzschloß mit Park u. Bibliothek, Papiermühle, Strumpfwirkerei, Weberei, berühmte Marmorbrüche, deren Steine hier Bildhauer verarbeiten, Kalköfen; mit der Vorstadt Friedrichsthal, 3150 Ew. – Die Standesherrschaft W., deren Lehnshoheit 1128 von den Burggrafen zu Meißen an Sachsen überging, gehörte ursprünglich den darnach benannten Herren od. Freiherren von W., welche seit 1222 urkundlich erscheinen u. später auch die Herrschaft Ronneburg besaßen. Als sie 1602 mit Anarch Friedrich von W. ausstarben, erbten die Herrschaft W. die Grafen von Solms-Laubach, welche sie noch jetzt besitzen (s. Solms B) b) bb). Kraft Receß vom Jahre 1706 war die Herrschaft nur der sächsischen Grenzaccis- u. Salzregie, sowie der Einquartirung unterworfen, übrigens aber gegen ein Abfindungsquantum von 500 Thlrn. abgabenfrei; seit 1846 aber ist sie gegen eine Entschädigung hinsichtlich der Abgaben den übrigen Landestheilen Sachsens gleichgestellt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 212.
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