Windfangthür

[255] Windfangthür (Überthür, Vorthür), eine meist in Hausfluren, Treppenhäusern, Corridoren u. anderen Communicationen in Häusern, welche der Zugluft sehr ausgesetzt sind, angebrachte Thür. Sie befindet sich gewöhnlich in einem Glas- od. Holzverschlage, welcher zunächst die Zugluft absperrt, u. ist ebenfalls verglast od. ganzhölzern.

Die W-en erhalten selten Schlösser; ihre Flügel schließen ohne Schlagleisten u. nur mit den sich zugekehrten abgerundeten Rahmenholzseiten lose aneinander; sie gehen mittelst Zapfen, welche am obern u. untern Rahmenholze eingelassen sind, in entsprechenden stählernen Pfannen od. Lagern, wodurch sie sich leicht bewegen lassen u. schlagen nach beiden Seiten, so daß man mittelst angebrachter Knöpfe einen od. (bei zweiflüglichen Thüren) beide Flügel beliebig nach außen od. nach innen öffnen kann, je nachdem es die Bequemlichkeit erfordert. Die Zapfen der Flügel erhalten Federn, welche die Flügel, nachdem sie geöffnet waren, wieder in die frühere Lage u. geschlossene Stellung zurückführen, so daß nach einigen Schwingungen der Flügel, der Abschluß der Zugluft von selbst wieder hergestellt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 255.
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