Corridōr

[463] Corridōr (fr.), 1) ein 4–10 Fuß breiter Gang, der zu mehreren neben einander liegenden Zimmern führt, wird bes. in öffentlichen Gebäuden, wo einzelne Zimmer von einzelnen Personen bewohnt werden, zur Communication der verschiedenen Räume benutzt, als in Krankenhäusern, Gefängnissen, Kasernen, Gasthöfen etc. Man unterscheidet Mittelcorridore, an denen zu beiden Seiten Zimmer liegen, u. Seitencorridore, die nur an einer Seite eine Zimmerreihe haben. Bei Anlage der C-s ist bes. auf Licht u. Luft zu sehen; in den Corridorwänden bringt man gewöhnlich die Ofenheizungen, auch bei Luftheizungen die Wärmeröhren[463] an; die Öfen werden dann vom C. aus geheizt; 2) (Kriegsw.), sonst der bedeckte Weg bei Festungen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 463-464.
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