Zaleukos

[511] Zaleukos, Gesetzgeber der Lokrer in Großgriechenland um 650 v. Chr., ursprünglich Hirt, u. nachdem die Lokrer auf den Rath des Orakels seine Gesetze angenommen hatten, von denselben frei gelassen. Seine Gesetze waren sehr streng, strebten bes. gegen den Neoterismus des Ionischen Stammes u. bestimmten, wer ein neues Gesetz vorschlagen wollte, sollte mit einem Strick um den Hals auftreten, damit er, wenn sein Gesetz nichts tauge, sogleich erwürgt werden könne. Gold u. Edelsteine durften nur öffentliche Dirnen tragen;[511] unter Bürgern u. Magistraten sollte das innigste Verhältniß bestehen u. die eheliche Treue heilig gehalten werden, Ehebruch wurde mit Blendung gestraft. Z. gab zuerst Bestimmungen über Sachen- u. Obligationsrecht, verbot jedoch den Gebrauch der Schuldverschreibungen, die Güterveräußerung u. die Auswanderung aus dem Vaterlande. Die Gesetze des Z. waren die ersten unter den Griechen, welche aufgeschrieben wurden; Z. befahl sie bei allen öffentlichen Festen vorzulesen. Da des Z. eigener Sohn des Ehebruchs angeklagt war, u. der Vater, obgleich das Volk für den Verbrecher bat, doch die Strafe nicht erlassen wollte, so ließ er dem Sohn nur ein Auge u. sich selbst das andere ausstechen. Vgl. Engelbrecht, Versuch, die Gesetze des Z. zusammenzutragen, Lpz. 1699; Heyne, Zaleuci et Charondae legum capita, Gött. 1767–87, 15 Prgr., auch im 2. Thl. von dessen Opuscula academica.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 511-512.
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