Zinke

[632] Zinke, 1) ein zugespitzter Gegenstand od. Theil; 2) die Zähne einer Gabel, Egge, eines Rechens u. dgl.; 3) so v.w. Zacken des Gehörns; 4) bei der Zusammenfügung zweier Breter die an das Hirnende des einen Bretes geschnittenen schwalbenschwanzförmigen Hervorragungen, welche in die Ausschnitte an dem Ende des andern, unter einem rechten Winkel mit dem ersteren zu verbindenden Bretes passen. Die ordinären Z-n, z.B. bei Kisten, gehen durch die Dicke des zweiten Bretes ganz hindurch; bei den Z-n mit Gehrungskanten, welche übrigens den ordinären Z-n gleichen, sind die beiden Breter auf den schmalen Endflächen (z.B. auf dem obern Rande einer Schieblade) auf die Gehrung zusammengeschnitten; bei den gedeckten Z-n ragen die Z-n des einen Bretes[632] nicht ganz durch das andere Bret hindurch, sind also auf dessen Außenfläche nicht sichtbar; bei den Z-n auf die Gehrung ist dies bei beiden Bretern der Fall, u. da diese auf die Gehrung zusammengefügt sind, so ist weder auf der Innen-, noch auf der Außenseite von den Z-n etwas sichtbar; 5) (Mus.), so v.w. Zinken.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 632-633.
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