Aufsichtsrat

[284] Aufsichtsrat, das bei privaten Eisenbahnunternehmungen notwendige Gesellschafts- oder Genossenschaftsorgan für die dauernde Überwachung der ausführenden Geschäftsstelle (Direktion), insbesondere auch für die Prüfung der Bilanz und der Jahresrechnung. Die Mitglieder des A. werden in den Generalversammlungen der Aktionäre oder Genossenschaften auf bestimmte Zeit gewählt. Sie haben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden und sind hierfür der Gesellschaft oder Genossenschaft verantwortlich. Statt der Bezeichnung als Aufsichtsrat kommt vielfach (so z.B. in Österreich) die Bezeichnung Verwaltungsrat vor. In England, Nordamerika u.s.w. ist für die Aufgaben gleicher und ähnlicher Art der Board of Directors zuständig.

In einzelnen Ländern, z.B. den Niederlanden, führen auch staatliche Aufsichtsbehörden die Bezeichnung als Oberaufsichtsrat oder Aufsichtsrat.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 284.
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