Federaufhängung

[37] Federaufhängung (spring rigging; suspension des ressorts; sospensione delle molle) ist im weiteren Sinne der Ausdruck für die unter sich in Verbindung stehenden Einzelteile – Feder, Federgehänge oder Federschrauben, Federstützen oder Federstiften und Ausgleichhebel (s.d.) oder Balancier, durch die in nachgiebiger – federnder – Weise der Zusammenhang der Achslager mit dem Rahmen der Eisenbahnfahrzeuge bewirkt wird.

Im engeren Sinne versteht man unter F. nur die Konstruktionsteile, mit denen die Federn mit dem Rahmen verbunden werden, »die Federgehänge« und die zwischen Achslager und Feder nötigen Verbindungsstücke, »die Federstützen«.

Federgehänge sind jene Konstruktionsteile, die die Federenden mit dem Rahmen oder mit den in den Rahmen gelagerten Ausgleichhebeln verbinden.

Diese Federgehänge sind bei Lokomotiven und Personenwagen nachstellbar ausgebildet (durch Schrauben), um eine richtige Lastverteilung und die regelrechte Einstellung der Höhenlage der Buffermitten über Schienenoberkante zu ermöglichen. Bei Güterwagen fehlt an den Federgehängen in der Regel eine Nachstellung.

Entsprechend der konstruktiven Durchbildung erscheinen die Federgehänge als Federschrauben (nachstellbar bei Lokomotiven,[37] s. Abb. bei Ausgleichhebel, Bd. I, S. 317) oder als Federringe oder Federlaschen (nachstellbar oder fix bei Personen- und Güterwagen), s. Personenwagen und Güterwagen. Die Grundform der Federstützen s. Ausgleichhebel, Bd. I, S. 317, Abb. 162 u. 164.

Gölsdorf.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 37-38.
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