Lange, Christoph

[589] Lange, C. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts begannen in Königsberg i. P. gewisse Kämpfe zwischen dortigen Buchhändlern und Buchbindern um das Vorrecht des buchhändlerischen Betriebes wie er damals noch durch gewisse Privilegien vor fremden Einflüssen sich geschützt glaubte. Im Vordergrund seitens der Buchbinder standen damals Heinrich Lange der Vater und Christoph Lange der Sohn.

Alle Bemühungen des Vaters, sich als vollberechtigten Buchhändler anerkannt zu sehen, scheiterten an der Starrheit der Verhältnisse. Indessen konnte der Sohn diesen Erfolg erringen.

Christoph Lange hatte beim Vater das Buchbinderhandwerk, daneben in dessen Buchladen »wo auch verbotene Ware unter dem Schutze des städtischen Rates verkauft wurde«, auch den Buchhandel einigermaßen erlernt. Dann war er als Buchbindergeselle auf die Wanderschaft gegangen, hatte Lüneburg und Nürnberg besucht und im Auftrage seiner Meister auch die Messen in Leipzig frequentiert. So hielt er sich später fähig, die von ihm vor der Selbständigmachung[589] in Königsberg verlangte Buchhändlerprüfung abzulegen. Diese erste derartige Veranstaltung in Ostpreußens Hauptstadt fand am 23. Februar und 6. März 1673 statt und mag hier ihrer Originalität halber auszüglich angeführt sein. Sie beginnt folgendermaßen:

»Quaesitus primum: bei wem er den Buchhandel erlernt, dessen er sich in seinem supplicato gerühmt? Respondit (der Prüfling): bei dem Vater. }Q: ob er auf den Handel gereist? R: sei bei den Sternen in Leipzig und bei den Endtern in Nürnberg gewesen. Q: in was für Kondition? R: als Buchbindergesell. Q: ob er denn den Buchhandel auch bei ihnen getrieben? R: ja, er sei etliche Male mit auf die Messen nach Leipzig gereist. Q: ob denn als ihr Diener? R: er hätte zwar keinen Lohn bekommen, sei dennoch von ihnen werth gehalten und mit den Gesellen geschickt, sei auch in den Läden zu Leipzig mit gewesen; sonst sei er nirgends dem Buchhandel vorgestanden als bei seinem Vater.«

Nach diesen Generalfragen dreht sich die Prüfung um die verschiedensten Bücher aus allen Fakultäten und Wissenschaften, vom Altertum bis auf jene Zeit, wobei stets etwas von Inhalt, Sprache, Uebersetzungen, Ausgaben, Druck, Format, Preis, Bändezahl gefragt wird. Am 14. Juli stellte der Kurfürst ihm das Privileg darüber aus, daß er gleich anderen Buchführern in Königsberg den Buchhandel frei, d.h. von einem eigenen, offenen, nur diesem Zweck dienenden Laden aus, und ungehindert treiben dürfe; sein Buchladen soll stets wolversehen gehalten, der Preis der Bücher nicht über Gebühr gesteigert werden. Damit war er, wenn es auch nicht ausdrücklich ausgesprochen ist, für dieses Geschäft der Universitätsgerichtsbarkeit unterstellt, aber doch nicht gleich den andern ein Universitätsbuchhändler. –

Lange versuchte es auch mit einem kleinen Verlag, der jedoch zu Bedeutung nicht gelangt ist. Dagegen nahm sein Buchladen, das Sortiment das sich nach wie vor im Erdgeschoß des altstädtischen Rathauses auf der Langgassenseite befand, einen bedeutenden Aufschwung. Christoph Lange starb 1693, im Geschäft folgte ihm sein Sohn, der damalige Studiosus Michael Lange, dem am 6. August 1697 das Buchhändlerprivileg erteilt wurde, nachdem bis dahin seine Mutter das Geschäft unter der Firma Christoph Langes Witwe u. Erben betrieben hatte. Die Blütezeit der Firma war vorüber. Obwohl das Privilegium seines Vaters ordnungsmäßig auf ihn übertragen war, scheint Michael Lange doch wenig Gebrauch davon gemacht zu haben, denn 1722 wird von Rektor und Senat in einer Eingabe der Universität an den König ausdrücklich erwähnt »daß Michael Lange keinen Buchladen weiter hält,[590] noch denselben einzurichten im Stande ist, vielmehr eine andere Profession exerziert.«

Quellen: Archiv für Geschichte des deutschen Buchhandels, Bd. 18 und 19.

Quelle:
Rudolf Schmidt: Deutsche Buchhändler. Deutsche Buchdrucker. Band 4. Berlin/Eberswalde 1907, S. 589-591.
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