1. Auff ware beicht folgt ein warer Spruch. – Henisch, 256.
2. Aus der Beichte schwatzen ist verboten. – Eiselein, 64.
[296] 3. Beicht macht leicht. – Sailer, 232; Simrock, 886; Eiselein, 64; Körte, 477.
Aber nur denen, welche des Glaubens sind, dass das blosse Hersagen ihrer Vergehungen völlig hinreichend sei, um die Last mit ihren Folgen von ihnen zu nehmen.
4. Beichte ohne Reu', Freundschaft ohne Treu', Geben nur zum Schein, gar faule Werke sein. – Sailer, 98; Körte, 478.
5. Beichte ohne Reu', Freundschaft ohne Treu', Gebet ohne Andacht hat selten Nutz' gebracht. – Winckler, XIX, 32.
6. Beichte sonder Reu', Freundschaft sonder Treu', Gebet ohne Innigkeit ist verlorene Arbeit. – Simrock, 889.
Holl.: Biecht zonder rouw, friend zonder trouw, gebed zonder eenigheid, 't is al verloren arrebeid. (Harrebomée, I, 54.)
7. Dat wêr ên op't nee, see de Kêrel, quam ût de Bicht un stôl 'n Pattstock. (Ostfries.) – Hoefer, 602.
Eine auf neue Rechnung, sagte der Dieb, als er aus der Beichte kam und den Opferstock stahl.
8. Späte Beichte, keine Beichte.
9. Was man in der Beichte verschweigt, wird dort der ganzen Welt gezeigt.
10. Wie die Beichte, so die Absolution.
Holl.: Eene goede biecht, zei de boer, doet eene goede absolutie bekomen. (Harrebomée, I, 69.)
11. Zu solcher Beichte gehört solche Absolution. – Sailer, 232.
12. Zu spate beicht ist selten wäre beicht. – Henisch, 256.
*13. Einem die Beichte abnehmen.
Holl.: Hij wil hem de biecht afnemen. (Harrebomée, I, 55.)
*14. Er nimmt zwei Beichten für Einen (Beicht-) Groschen ab.
Holl.: Mijn vader was paap, die twee biechten voor een geld afnam. (Harrebomée, I, 55.)
*15. Ich will mein beicht thun. – Henisch, 256.
*16. Wenn er zur Beichte kommt, hat er eine schwere Zunge. – Geiler, 19.
zu2.
Holl.: Men en sal gheen biecht melden. (Tunn., 19, 14.)
Lat.: Semper celanda confessio neo reservanda. (Fallersleben, 537.)
zu10.
Böhm.: Jaká zpovĕd, taková i modlitba. (Čelakovský, 9.)
Dän.: Aflösning som skristen a al. (Prov. dan., 16.)
17. Die bicht so gar zu spat geschicht, helt man für keine wahre bicht.
Lat.: Quae nimis est sera, non est confessio uera. (Loci comm., 28.)
18. Späte Beicht, macht selten das Gewissen leicht.
Lat.: Quae nimis est sera, non est confessio vera. (Binder II, 2702; Schreger, 35.)
19. Zu solcher Beichte gehört solche Absolution, sagt jener Mann, als er den Beichtiger bei der Frau antraf und ihm die Mannheit nahm. – Klosterspiegel, 58, 17.
*20. Einen in die Beichte nehmen. – Frischbier, II, 316; Schütze I, 103.
Verhören, ermahnen.
*21. Man soll keine Beichte melden.
Das Beichtgeheimniss, Sigillum confessionis, wurde durch das vierte lateranische Concil unter Innocenz III. 1215, Can. 21, zum Kirchengesetz erhoben. Bei Tunnicius (764): Men sal neine bicht melden. (Pandatur tristis nulli confessio culpae.)
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