Acht (3), die

[152] 3. Die Acht, plur. car. die Verfolgung und Gefangennehmung eines Übelthäters auf richterlichen Ausspruch. Die Aberacht oder Oberacht, Unteracht, Reichsacht, Stadtacht, S. diese Wörter. Jemanden in die Acht thun, erklären, erkennen. Mit der Acht wider jemanden verfahren, ihn mit der Acht belegen. Einen der Acht entbinden, von der Acht befreyen.

Anm. Frisch und Wachter halten in diesem Worte verfolgen für den Hauptbegriff, und da würde es ein Verwandter von jagen, dem Griechischen αγειν, dem Lat. agere treiben, u.s.f. seyn. Es kann aber auch der Begriff des Hasses der Stammbegriff seyn, weil Reichsacht von den Schriftstellern der mittlern Zeiten oft durch des Reiches Haß umschrieben wird, auch das Griechische εχθω, ich hasse, εχθος, der Haß, und εχθρος,ein Feind, damit verwandt zu seyn scheinen. Übrigens gehöret dieses Wort mit seinen Zusammensetzung unter diejenigen, welche mit der Sache selbst größten Theils aus der Übung gekommen sind; indem man von der Acht, dem Achts-Prozesse und der Achtserklärung nur noch zuweilen bey den Reichsgerichten reden höret. Daß zu Aachen die Gerichtsstube noch jetzt die Acht genannt wird, wird niemanden, befremden, der da weiß, daß dieses Wort ehedem auch so viel als Berathschlagung, und den Ort, wo solche angestellet wurde, bedeutet hat. Für Acht findet man in den mittlern Zeiten auch Verfehmung, Veste, Urpön u.s.f. Von dem Unterschiede zwischen Acht und Bann, S. Bann.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 152.
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