Bericht, der

[881] Der Bericht, des -es, plur. die -e. 1) Die pflichtmäßige Erzählung einer geschehenen Sache an einen Obern, ingleichen die Schrift, worin selbige enthalten ist. Einem Bericht erstatten, ertheilen, abstatten. Bericht von etwas ertheilen, geben, erstatten. 2) Eine belehrende Antwort auf eine gethane Frage, doch nur in den gemeinen Mundarten. Einem Bericht geben.

Anm. Bericht wird in der ersten Bedeutung nur noch von der pflichtmäßigen Erzählung einer Sache eines Untern an seinen Vorgesetzten gebraucht; obgleich das Verbum berichten von einem größern Umfange der Bedeutung ist. Ehedem bedeutete dieses Wort auch Unterricht.


Ein Dichter soll Bericht von wahrer Weisheit geben,

Opitz.


Es hat mich auch so witzig können machen,

Herr, dein Befehl, dein heiliger Bericht,

Opitz. Ps. 119, 52.


In dieser Bedeutung kommt Gerihti schon bey dem Ottfried vor. Die ehemahligen Bedeutungen eines Vertrages, ingleichen des Verstandes, sind im Hochdeutschen gleichfalls veraltet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 881.
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