Fallbrücke, die

[26] Die Fallbrücke, plur. die -n, eine Brücke, welche so zugerichtet ist, daß sie niederfällt, wenn jemand darüber gehet; bey dem Logau eine Stürzebrücke. Zuweilen auch eine Zugbrücke, weil man sie niederfallen lassen kann.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 26.
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