General, der

[560] Der Generāl, des -es, plur. die -e, aus dem mittlern Lat. Generalis, eine Person zu bezeichnen, welche unter mehrern ihrer Art, die höchste Würde hat; doch nur in einigen bereits eingeführten Fällen. So heißt bey verschiedenen Mönchsorden in der Römischen Kirche das Oberhaupt des ganzen Ordens der General, zum Unterschiede von den Provinzialen, welches die ihm untergeordneten Häupter in den Provinzen sind. In dem Kriegswesen Deutschlandes und der meisten nordischen Staaten ist der General ein vornehmer Befehlshaber, dessen Würde unmittelbar auf die Würde des Feldmarschalles folget, und oft durch allerley Beysätze näher bestimmt wird. Dessen Gattinn die Generalinn, plur. die -en. Ein wirklicher General von der[560] Infanterie, heißt bey der kaiserlichen Armee General-Feldzeugmeister, und der von der Reiterey, General von der Cavallerie. Oft bezeichnet man mit dem Worte General nur überhaupt einen Feldherren, den Anführer eines ganzen Kriegsheeres oder doch eines ansehnlichen Theiles desselben, ohne dessen besondere Würde näher zu bestimmen. Z.B. wenn man sagt, ein General müsse einen abgehärteten Körper, einen lebhaften Geist u.s.f. haben. Unter die Generale in engerer Bedeutung, oder zur hohen Generalität, rechnet man nur die General-Lieutenants, die General-Feldmarschälle, die Generale von der Cavallerie, die General-Feldzeugmeister, die General-Feldmarschall-Lieutenants, und die General-Feldwachtmeister oder General-Majors, dagegen die General-Adjutanten, General-Kriegs-Commissarii u.s.f. nicht dahin gerechnet werden. Im Oberdeutschen wurde ein General ehedem auch Oberst-Hauptmann genannt, dagegen Fronsberg noch den commandirenden General, den General en chef, den obersten General nennet. Unter den vielen mit diesem Worte zusammen gesetzten Asdrücken mögen folgende zur Probe dienen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 560-561.
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