Person, die

[691] Die Person, plur. die -en, aus dem. Lat. Persona.

1. Die äußere Gestalt und Statur eines Menschen; in welcher Bedeutung es dem ehemahligen Lateinischen Persona am nächsten kommt.

1) Eigentlich, als ein Abstractum. (a) Die äußere Gestalt, Statur und Leibeslänge; ohne Plural, und nur in einigen Arten des Ausdruckes. Er ist lang von Person. Schön, häßlich[691] von Person. Klein, unansehnlich von Person. Zachäus war klein von Person, Luc. 19, 3. Ich kenne ihn von Person, seiner äußern Gestalt oder Bildung nach. Von Person hat sie mir gefallen, Gell. ihrer Gestalt und Bildung nach. (b) * Der Rang, die Würde, die Stelle, welche man in der bürgerlichen Gesellschaft bekleidet, das Amt, welches man in derselben hat; eine veraltete Bedeutung, von welcher die R.A. seine Person gut spielen oder vorstellen, das aufgetragene Geschäft geschickt ins Werk richten, ein Überbleibsel zu seyn scheinet, wenn sie nicht vielmehr von der folgenden von dem ehemahligen Theater entlehnten Bedeutung herstammet.

2) Figürlich, ein menschliches Individuum in Ansehung dieser Umstände. (a) In der engsten und eigentlichsten Bedeutung, ein menschliches Individuum, so fern es ein anderes menschliches Individuum vorstellet; eine der ersten Bedeutungen dieses Wortes, nach welcher die ehedem bey den Römern üblichen Larven der Schauspieler und die verlarvten Schauspieler selbst Personen genannt wurden. Daher dieses Wort noch jetzt vorzüglich von den Schauspielern beyderley Geschlechtes gebraucht wird. Ein Schauspiel mit sechs Personen. Die stumme Person auf dem Theater. Seine Person gut spielen, vorstellen, seine Rolle. Welche Bedeutung sich auch außer dem Theater fortgepflanzet hat. Sie können eine fremde Person vortrefflich annehmen. Es ist eine verdrießliche Sache, bey welcher ich eine verwirrte Person spiele. (b) Ein menschliches Individuum in Ansehung der äußern Gestalt, Bildung und Statur; von beyden Geschlechtern. Eine schöne, eine lange, eine kleine, eine ansehnliche, eine unansehnliche Person. Er stellet eine ansehnliche Person vor, hat eine ansehnliche äußere Gestalt. Sie stellet ihre Person gut vor, im gemeinen Leben, für, sie siehet gut aus. (c) Ein menschliches Individuum in Ansehung der Würde, des Ranges, der Stelle in der bürgerlichen Gesellschaft. Die Person ansehen, sich in Beurtheilung anderer und in Sprechung des Rechtes durch ihre äußern Verhältnisse bestimmen lassen. Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen – und vor niemands Person euch scheuen, 5 Mos. 1, 17. Ohne Ansehen der Person strafen, d.i. ohne sich durch den Stand und die Würde derjenigen, welche Strafe verdienet haben, bestimmen zu lassen, wo es auch zu der zweyten abstracten Bedeutung gehören kann. In den meisten übrigen Fällen fließet es mit der nächst folgenden Bedeutung zusammen.

2. Ein menschliches Individuum, ein Mensch, so fern er von andern unterschieden ist, ein eigenes vernünftig denkendes Wesen ausmacht; ohne Unterschied des Geschlechtes.

1) Überhaupt. Eine vornehme, eine geringe Person. Die Person zahlt einen Thaler, im gemeinen Leben der Mann. Zwölf Personen am Tische haben. In eigener Person, selbst; im mittlern Lat. in Persona, Franz. en Personne, von Persona, welches ehedem auch den Leib bedeutete. Der König kam in eigener hoher Person. Meine geringe Person. Ich, für meine Person, d.i. was mich betrifft. Sein Reisegeräth ist bereits abgegangen, er für seine Person (was ihn betrifft) wird erst in acht Tagen abreisen. Wo es auch wohl im Plural unverändert bleibt. Wir, für unsere Person. Sie werden in der Person irren. Eine Haushaltung, welche aus neun Personen bestehet.

2) In engerer Bedeutung gebraucht man dieses Wort gemeiniglich von menschlichen Individuis, welche in der bürgerlichen Gesellschaft einen gewissen Rang, eine gewisse Würde bekleiden, da es denn aus Achtung anstatt der niedrigern Mensch, Leute u.s.f. gesetzt wird; doch immer nur so fern ein menschliches Individuum ohne Bezeichnung des Geschlechtes oder anderer Verhältnisse angedeutet werden soll. Mit fürstlichen Personen umgehen. Es[692] waren viele Personen zugegen. Eine Raths-Person, Privat-Person, Ordens-Person, Standes-Person, Mittelsperson, Mannsperson, Weibs- oder Frauensperson u.s.f.

3. Im weitesten Verstande, ein für sich bestehendes, vernünftig denkendes Ding, ein Ding, welches sich seiner selbst und seines Zustandes deutlich bewußt ist.

1) Überhaupt. Thiere als Personen auftreten lassen. Die Tugenden, die Laster als Personen aufführen. Die erste, die zweyte, die dritte Person, in der Sprachkunst. Die erste Person, wenn ich rede oder handle, oder wenn wir reden oder handeln; die zweyte Person, wenn du handelst oder ihr handelt; die dritte Person, wenn er oder sie handelt, oder wenn sie handeln. Wo auch das Zeichen der Person die Person genannt wird. Ein Zeitwort in die erste Person setzten. In der dritten Person reden, von sich als von einem dritten reden.

2) In engerer Bedeutung ist in der Theologie, wo man drey Personen in dem göttlichen Wesen annimmt, die Person etwas in Gott für sich bestehendes vernünftig denkendes. Die erste Person, der Vater, die zweyte Person, der Sohn, die dritte Person, der heilige Geist. In Christo waren zwey Naturen in oder zu Einer Person vereiniget.

Anm. Dieses Wort ist erst in den spätern Zeiten aus dem Lat. Persona entlehnet worden, besonders nach dessen Gebrauch in den mittlern Zeiten, wo es unter andern auch die Würde, einen mit einer Würde bekleideten Menschen, einen Herren, ja auch den Leib oder Körper bedeutete. Ehe man dieses fremde Wort entlehnete, marterten sich die einheimischen Schriftsteller sehr, ein für sich bestehendes vernünftig denkendes Ding in der zweyten und dritten Bedeutung des Wortes Person auszudrucken. Kero und der Übersetzer Isidors gebrauchen dafür Heido, Heit, auch von den Personen im göttlichen Wesen. Dhero zuuio Heido, die zwey Personen, dhiu Drittunheit, die dritte Person, im Isidor, S. -Heit. In den spätern Zeiten gebrauchte man dafür das Wort Nahme, bey den ältern Schweden Namn. – Got – dur die siniu Namen driu, Walther von der Vogelweide, S. Nahme.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 691-693.
Lizenz:
Faksimiles:
691 | 692 | 693
Kategorien: