Rahmen (1)

[921] 1. Rahmen, verb. reg. act. et neutr. welches im letztern Falle das Hülfswort haben erfordert, zielen; in welcher Bedeutung es aber nur in einigen Sprecharten, besonders Nieder-Deutschlandes, üblich ist. Nach etwas rahmen, zielen. Es kommt auch bey unsern alten Oberdeutschen Schriftstellern vor, die es auch mit der zweyten Endung verbinden. Einez Vogels ramen, im Schwabenspiegel. In der Rothwälschen Diebessprache bedeutet rahmen sehen, welches auch die erste Bedeutung von jener seyn kann. Von der Bedeutung in Anberahmen, S. dieses Wort, ingleichen 2 Rahm Anm.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 921.
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