Rahmen [1]

[799] Rahmen, 1) ein Körper, in Form eines Kastens ohne Boden, dessen Seitenwände gewöhnlich eine im Verhältniß zur Länge nur geringe Dicke u. Breite haben; bildet häufig eine Einfassung, z.B. Fenster-, Bilder-, Spiegelrahmen; 2) Gestelle, in welchem etwas ausgespannt wird, z.B. Näh-, Stickrahmen; 3) eisernes, viereckiges Gestelle, in welches die gesetzten Lettern (die Form) gespannt werden, indem entweder mittelst, durch die Seitentheile der R. gehenden Schrauben (Schraubenrahmen) eiserne Stäbe (die Rahmeisen, Schienen) an die Lettern angedrückt werden, od. wie am Rhein u. in Frankreich bei Keilrahmen (zu denen man auch jetzt in Norddeutschland wieder zurückkommt) die Schrift durch seitwärts eingetriebene Keile befestigt wird u. die Schrauben ganz wegfallen. In der Mitte haben sie einen eisernen, in Form eines Schwalbenschwanzes eingekeilten Mittelsteg, welcher herausnehmbar ist. Befestigt wird die Form durch Keil- (Schräg-)stege, keilförmige, längliche Stege, welche mittels des Treibholzes festgeschlagen werden; 4) das Umfassungsholzwerk bei Fachwänden; 5) so v.w. Schachtgeviere; 6) so v.w. Tuchrahmen; beim Zampel- u. Kegelstuhle wird der R. von dem Glasbrete, dessen pultartigem Gestelle u. den Korden gebildet; Rahmenstock, s. u. Kegelstuhl; 7) so v.w. Gatter, s. u. Sägemühle; 8) der Streichkasten od. Chassis, s. u. Kattun B) a); 9) so v.w. Cantre; 10) R. einer Thür, s. u. Thür; 11) horizontales Gestelle, auf welches Tücher gebreitet werden, worauf man die Wachslichter legt, um sie einige Tage der Luft auszusetzen u. dadurch etwas zu bleichen; 12) ein aus zwei Hälften bestehender hölzerner Kasten, in welchen beim Gießen eiserner Röhren die Röhrformen gesetzt werden; 13) Streifen Rindsleder, welche bei manchen Schuhen u. Stiefeln (Rahmenschuh, Rahmenstiefeln), auf die Brandsohle u. an das Oberleder genäht werden, um an diese Streifen nun die eigentliche Sohle anzunähen; 14) Stück Holz, welches mit einem anderen in einem rechten Winkel zusammengesetzt ist; 15) so v.w. Maßlade; 16) Glasscheibe, welche vor dem Spitzringe angebracht ist, damit dem Arbeiter der Mehlstaub nicht in die Augen fliege.[799]

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 799-800.
Lizenz:
Faksimiles:
799 | 800
Kategorien: