Wetter (2), das

[1512] 2. Das Wêtter, des -s, plur. ut nom. sing. 1. Der Zustand oder die Beschaffenheit des veränderlichen Dunstkreises; ohne Plural. Es ist schönes, heiteres, helles, schlechtes, trübes, feuchtes, kaltes, warmes, unfreundliches, angenehmes, u.s.f. Wetter. Wenn es besseres Wetter werden wird. Auf gutes Wetter warten. Sich nach dem Wetter richten. Das Wetter ändert sich. Wir bekommen anderes Wetter. 2. Ein Gewitter, Donnerwetter. Es ziehet sich ein Wetter auf. Das Wetter hat eingeschlagen. Von dem Wetter getroffen werden. Es wird in dieser Bedeutung theils nur noch im gemeinen Leben gebraucht, weil die edle Prosa das bestimmtere Gewitter vorziehet; theils in der dichterischen Schreibart, weil der Poesie an dieser genauen Bestimmung nichts liegt, ihr vielmehr das Wort wegen seiner Kürze und seines Nachdruckes bequemer ist. 3. Gen Sturm, auch nur im gemeinen Leben. Es entstand ein Wetter, ein Sturm. Eine Figur dieser und der vorigen Bedeutung ist es, wenn das Wort in den niedrigen Sprecharten für einen ungestümen Lärm, besonders eines Zornigen, gebraucht wird. Ein Wetter anfangen, machen, toben, lärmen. 4. Luft und Dünste; doch nur im Bergbaue, wo es so wohl im Singular als Plural gebraucht wird. Frische Wetter in die Grube bringen, frische äußere Luft. Die Wetter ziehen, die Luft. Faule Wetter, eine faule Luft, faule Dünste.

Anm. Im Ottfried und Willeram Wetar, Wetere, im Nieders. Weder, Weer, im Engl. Weather. Die Sylbe er ist die Ableitungssylbe, das doppelte tt des Hochdeutschen Wortes aber deutet auf ein Intensivum. Es ist wahrscheinlich, daß das Wort von wehen abstammet, und eigentlich die bewegte Luft oder den Wind bedeutet. In den Slavonischen Mundarten ist Wite, Weter, gleichfalls Wind, und wiri, wehen; womit denn auch das Griech. άιθηρ, und Lat. aether verwandt sind. Bey dem Notker bedeutet Wetere, auch stilles, heiteres Wetter im Gegensatze des Ungewitters, er gemachota daz uugewicere ze wetere.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1512.
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