Weimar

[392] Weimar, das Herzogthum, ein Theil von der Landgrafschaft Thüringen (m. s. auch den Art. Thüringen) zwischen dem königl. Sächsischen, Erfurtischen und Altenburgischen Gebiete gelegen, besteht aus den beiden Fürstenthümern Weimar und Eisenach (jedes von diesen Fürstenthümern hat seine besondere Landes-Regierung, sein Consistorium, seine [392] Kammer etc.). Ein schönes mit sehr gutem Acker- und Obstbau, trefflicher Schaf- und Rindzucht, auch beträchtlichen Waldungen und Steinbrüchen gesegnetes Land. Die Flüsse Ilm und Saale durchschneiden das Land, und bilden treffliche Thäler, welche besonders die Rindviehzucht sehr begünstigen. An Manufacturen sind besonders die von gewirkten und gestrickten wollenen Strümpfen wichtig. Das Land, dessen Einwohner für Weimar ungefähr 68,000, und für Eisenach etwa 36,000 an der Zahl gerechnet werden, ist der Lutherischen Religion zugethan, und wird in Ansehung Weimars in sieben Aemter, in Ansehung der Jenaischen Landesportion1 in zwei Aemter getheilt. – Uebrigens gehören auch noch dem Herzog von Sachsen-Weimar ein ansehnlicher Theil von der Grafschaft Henneberg, und, außer mehreren, auch das einträgliche Thüringische Geleite, endlich auch die Steuerbarkeit des Senioratamts Oldisleben (welches aber außerdem eigentlich dem jedesmahligen Senior der Ernestinischen Linie zusteht), so daß man überhaupt die Größe der Sachsen-Weimarischen Besitzungen auf 35¾ Quadr. Meilen (wovon Weimar 19¾, und Eisenach 11 hält) mit ungefähr 110,000 Einwohnern und 500,000 Rthlr. Einkunfte rechnet. – Uebrigens wurde Weimar vermöge des am 16. Dec. 1806 zu Posen abgeschlossenen Tractats, so wie die übrigen Sächsischen Fürstenhäuser, in den Rheinbund aufgenommen. – Die Residenzstadt dieses Herzogthums heißt auch


Fußnoten

1 Diese Jenaische Landesvortion entstand bei der Theilung 1672, wo einer von den theilenden Brüdern, Beruhard, diese Linie zu Jena stiftete. 1690 fiel ein Theil davon, und 1741 auch der übrige Theil an Weimar zurück: allein die unterdessen eingeführte besondere landschaftliche Verfassung jener so genannten Jenaischen Landesportion wurde beibehalten; daher sie sich auch von dem Fürstenthum Weimar unterscheidet.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 392-393.
Lizenz:
Faksimiles:
392 | 393
Kategorien: