Die Synode

[382] Die Synode (Synŏdus) wird eigentlich eine Versammlung der Bischöfe genannt, um über Glaubenssachen oder ähnliche Dinge Untersuchungen anzustellen. Zuvor war es eine solche Versammlung, welche ein Bischof an seine Presbyters ausschrieb, um mit ihnen über geistliche Angelegenheiten sich zu besprechen, oder sie auch in denselben zu unterrichten. Es wurden deren mehrere veranstaltet, z. B. Syn. episcopales, [382] wo die Sitten der Geistlichkeit untersucht und gestraft wurden etc. Heut zu Tage ist es denn nun eine Versammlung der Geistlichkeit, um wegen etwaniger Streitigkeiten in Kirchen- oder Religionssachen einen Schluß (Synodal-Decret) zu fassen. Sie werden theils in einzelnen Diöcesen (s. dioccesales), oder von einer ganzen Provinz (s. provinciales), oder auch von einem ganzen Reiche (s. universales) gehalten Es findet auch eine solche Synode bei allen Religionspartheien Statt: bei den Katholiken hält sie ein Erzbischof, oder Bischof; bei den Protestanten ein Inspecror oder Superintendent; auch unter den Reformirten werden dergleichen Versammlungen veranstaltet, und so ist die Dordrechter Synode, 1618 und 19 gehalten, berühmt, weil da die reformirten Niederländer ihr Symbolisches Buch verfertigten. – Uebrigens gehört das Recht, dergleichen Synoden u. w. d. a. anzuordnen, in Deutschland unter die Reservate der protestantischen Fürsten und Stände.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 382-383.
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