Blanket

[258] Blanket oder nach dem Französischen Blanquet heißt ein weißes, nur mit einer Namensunterschrift und auch wol mit dem Siegel des Unterschriebenen versehenes Blatt Papier, welches einem Bevollmächtigten zu dem Zwecke übergeben wird, damit derselbe es mit der gehörigen Vollmacht ausfülle und sich dadurch, als mit einem gewissen Auftrage versehen, ausweise. Es kommt ein solches sehr häufig bei Processen vor, indem die Parteien ihren Advocaten ein Blanket [258] zustellen und diese dann eine rechtsbeständige Vollmacht, deren Form den Laien oft unbekannt ist, darüber setzen. Man wird indeß nur Jemandem, zu dem man volles Vertrauen hat, ein solches Blanket in die Hände geben, weil es sehr leicht gemisbraucht werden kann; auch ist es rathsam und gebräuchlich, wenigstens mit ein paar Worten die Sache zu bezeichnen, in welcher es gebraucht werden soll.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 258-259.
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