Caducität

[362] Caducität und caduk bedeutet das Zerstört- oder Verfallensein einer Sache und man spricht z.B. in diesem Sinne von Caducität oder Hinfälligkeit des Körpers, von Caducität oder Baufälligkeit eines Hauses u.s.w. In der Rechtssprache nennt man caduk diejenigen Güter, zu welchen sich kein Erbe findet und die daher als erblos dem Fiscus zufallen, im Lehnrechte aber solche Grundstücke, deren sich ein Vasall durch Verletzung seiner Lehnspflichten verlustig macht und die deshalb dem Lehnsherrn anheimfallen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 362.
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