Confession

[458] Confession, ein lat. Ausdruck, der Eingeständniß, Bekenntniß bedeutet, z.B. vor Gericht das Eingeständniß des Beklagten, allein weit allgemeiner für Glaubensbekenntniß, insonderheit für das schriftlich abgefaßte einer besondern Kirchenpartei angewandt wird; auch bezeichnet man damit die dadurch unterschiedenen Religionsparteien selbst und spricht z.B. von der röm.-katholischen, von der protestantischen Confession in gleichem Sinne wie von der röm.-katholischen oder protestantischen Kirche. Ferner nennt man Confession auch die Beichte und versteht endlich darunter Selbstbekenntnisse; daher Schriften, welche dergleichen enthalten, diesen Titel führen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 458.
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