Consultation

[465] Consultation nennt man jedes Zuratheziehen von Sachverständigen, vorzugsweise wird aber dieser Ausdruck in der ärztlichen und in der juristischen Praxis gebraucht. Bei bedenklichen Krankheitsfällen treten nämlich oft auf Antrag des Arztes oder des Patienten mehre erfahrene Ärzte zusammen und berathen sich über den Zustand des Kranken und die beste Art, ihn zu behandeln. Im juristischen Sinne versteht man darunter das Einholen des Gutachtens eines Rechtsgelehrten über einen zweifelhaften Rechtsfall, und consultiren bedeutet daher Jemanden um Rath fragen, sowie eine consultative Stimme eine blos berathende Stimme, das Gegentheil einer decisiven oder entscheidenden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 465.
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