Debatten

[519] Debatten heißen nach dem Französischen vorzugsweise die von den versammelten Abgeordneten oder Ständen eines Landes oder einer Provinz gepflogenen mündlichen Besprechungen oder Erörterungen über die von Mitgliedern der Versammlung oder von der Regierung zur Beschlußnahme vorgelegten Anträge. Die letztere erfolgt durch Abstimmung, nachdem während der Debatten jedem Mitgliede freigestanden, seine Meinung dafür oder dawider zu begründen, daher debattiren auch im Allgemeinen so viel bedeutet, wie eine Sache mit Mehren nach ihren verschiedenen Gesichtspunkten erörtern, und demnach einen Sinn mit dem aus dem Lateinischen entlehnten Ausdrucke discutiren hat, womit, sowie mit Discussion, ebenfalls die Erwägung und Untersuchung eines Gegenstandes von höherm Interesse aus verschiedenen Gesichtspunkten und nach seinen verschiedenen Theilen bezeichnet wird.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 519.
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