Deduction

[521] Deduction, ein lat. Ausdruck, heißt eigentlich Ableitung und wird im juristischen Sinne jede Auseinandersetzung zum Beweise einer Behauptung genannt. Ist nämlich im Prozesse das Beweisverfahren geschlossen, so tritt das sogenannte Hauptverfahren ein, in welchem die Parteien durch eine Reihe von Schriften, je nach ihrem verschiedenen Interesse zu beweisen suchen, daß der Beweis ge- oder mislungen sei, und diejenige Schrift, in welcher der Beweisführer zu zeigen sucht, daß er Dasjenige, was ihm zu beweisen obgelegen, auch wirklich erwiesen habe, heißt daher die Deductions-, auch Salvationsschrift. In der Philosophie wird Deduction meist gleichbedeutend mit Beweis gebraucht.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 521.
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