Elsass

[656] Elsass (der) oder die jetzigen franz. Departements Ober- und Niederrhein, die auf 184 ! M. höchst fruchtbaren Bodens gegen eine Mill. Einw. zählen, war ehedem ein deutsches Herzogthum und nach dem erbenlosen Tode (1268) des letzten Inhabers, Konradin von Hohenstaufen (s.d.), unter mehre deutsche Reichsstände getheilt, stand aber großentheils unter östreich. Botmäßigkeit. Zu Ende des dreißigjährigen Krieges ward es jedoch für die von Frankreich gestellten Hülfstruppen mit allen darin gelegenen östreich. Landen an Frankreich abgetreten, wobei indeß den Reichsständen, welche Besitzungen dort hatten, ihre Verbindung mit dem deutschen Reiche und die unmittelbare Reichsfreiheit noch vorbehalten ward. Frankreich trachtete aber bald nach Erweiterung seiner Erwerbung, erhielt 1697 auch Strasburg und vieles Andere abgetreten, was es von deutschen Landen am linken Rheinufer eingenommen hatte, und nach dem Ausbruche der franz. Revolution wollte die erste franz. Nationalversammlung auch die letzten, einigen deutschen Reichsständen dort gebliebenen Besitzungen dem franz. Reiche einverleiben. Auf die dafür versprochene Entschädigung mochten wenige sich einlassen, und diese Angelegenheit wurde mit ein Hauptbeweggrund zu dem nachher zwischen Frankreich und Deutschland ausbrechenden Kriege. Durch den pariser Vertrag vom 20. Nov. 1815 ist ein Theil des Elsaß, namentlich Landau, für Deutschland wiedererworben worden. Noch jetzt redet der größte Theil der meist protestantischen Elsasser deutsch und nur in den höhern Ständen und in den Städten wird viel Französisch gesprochen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 656.
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