Esquire

[698] Esquire, wird Skweir ausgesprochen, gewöhnlich in Esq. abgekürzt und ist ein Titel, auf den in England alle Staatsbeamte vom Friedensrichter aufwärts, Advocaten und Doctoren Ansprüche haben; er steht ferner durch Geburt den ältesten Söhnen der Ritter und den jüngern der Pairs zu, und ist in ihren Familien nach dem Erstgeburtsrechte erblich. Auch alle ausländischen Edelleute und sogar die engl. Pairs werden den Esquires in England beigezählt, und obgleich der Landbesitz an sich keine Rechte auf diesen Titel gibt, wird er doch vorzugsweise den Besitzern liegender Gründe, sowie noch vielen andern Personen aus Höflichkeit ertheilt. Abgeleitet ist Esquire von dem franz. escuyer. d.h. Schildträger, die, ohne Ritter zu sein, das Recht besaßen, ein Wappen zu führen.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 698.
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