Glosse

[233] Glosse, ein dem Lateinischen entlehnter Ausdruck, heißt eine erklärende Bemerkung, Glossator ein Erklärer, Glossarium eine Sammlung von Glossen. Vorzüglich hießen Glossen diejenigen Bemerkungen, welche die ältesten berühmten Juristen im 12. und 13. Jahrh. zu dem Corpus juris (s.d.) machten, und welche theils zwischen die Zeilen (glossae interlineares), theils an den Rand (glossae marginales) geschrieben wurden und in so großes Ansehen kamen, daß nur diejenigen Stücke des röm. Rechts für gültig gehalten werden, welche mit Glossen versehen (glossirt) sind. Auch spätere Rechtsbücher sind in ähnlicher Weise glossirt worden.. – Glosse oder Variation bezeichnet endlich eine Art künstlicher Gedichte, in denen ein Thema, d.h. einige inhaltreiche Verse (Zeilen) weitläufiger umschrieben werden. Das Thema wird über die Glosse geschrieben und diese selbst hat so viel Abtheilungen (Strophen) mit zierlichen Reimverschlingungen, als das Thema Verse hat, und jede dieser Abtheilungen endet mit einem Verse des Themas. Diese Glossen sind zuerst in der span. und portug. Poesie aufgekommen und von da durch die Gebrüder Schlegel in die deutsche Dichtkunst eingeführt worden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 233.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: