Hafen

[307] Hafen nennt man eine natürliche oder künstlich angelegte Einbeugung am Ufer eines Meeres, großen Sees oder Flusses, in welche Schiffe bequem einfahren können und in der sie vor Stürmen und feindlichen Angriffen sicher sind. Es werden zu diesem Zwecke Dämme und Befestigungswerke angelegt und nach der größern oder geringern Stärke dieser letztern unterscheidet man Kriegshäfen und Handelshäfen. Leuchtthürme werden aufgerichtet, um die Schiffe des Nachts in die Häfen zu leiten, Speicher zur Aufnahme der Waaren, Werfte zum Neubau und zum Ausbau der Schiffe angelegt u.s.w. Die Häfen sind überdies so eingerichtet und bewacht, daß nur diejenigen Schiffe ein- und ausfahren können, welche man passiren lassen will. Für alle die Vortheile, welche den Schiffen im Hafen gewährt werden, müssen diese eine gewisse Abgabe, Hafen- oder Tonnengelder, entrichten. Nur die Freihäfen (s.d.) machen in dieser Beziehung eine Ausnahme.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 307.
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