Kuppelei

[682] Kuppelei (die) ist ein Verbrechen, das in der Beförderung des unerlaubten und unsittlichen Umgangs zwischen Personen verschiedenen Geschlechts besteht. Die Strafe derselben ist um so strenger, je gröbere Unsittlichkeiten durch die Kuppelei befördert werden, wenn z.B. Ältern ihre Kinder verkaufen oder unschuldige Mädchen geflissentlich verführt werden. Während jedoch das röm. Recht sogar auf Todesstrafe erkannte, verurtheilt das neuere Recht höchstens zu Zuchthausstrafe.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 682.
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