Meuterei

[127] Meuterei heißt das Aufregen Anderer zur Empörung durch Vorspiegelung von Gründen zur Unzufriedenheit und indem man sie zum Widerstande gegen die bestehende Obrigkeit verleitet. Wer auf solche Art Aufruhr anstiftet, heißt ein Meuterer und auf sein Verbrechen wird im Kriege und auf in See befindlichen Schiffen die Todesstrafe erkannt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 127.
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