Nachtmahlsbulle

[235] Nachtmahlsbulle (die) oder nach ihren lat. Anfangsworten die Bulle In coona domini, heißt die merkwürdige päpstliche Bulle, welche die angeblichen unumschränkten Rechte des päpstlichen Stuhls über die Kirche, sowie über weltliche Fürsten am umfänglichsten und entschiedensten zu behaupten sucht. Seit dem 14. Jahrh. ward sie von mehren Päpsten umgebildet und erweitert, und es ist darin überhaupt gegen Alle, die nicht röm.-katholisch gesinnt sind, wider sämmtliche Ketzer und ihre Schützlinge und Genossen, gegen Alle, die der Geistlichkeit Steuern zu Staatsbedürfnissen auflegen und eine päpstliche Verordnung der Begutachtung eines Fürsten unterwerfen wollen, der Bann ausgesprochen. Papst Pius V. (1566–72) ordnete die feierliche Verlesung derselben in allen Kirchen am grünen Donnerstage an, was aber in mehren Staaten und selbst von Seiten des Erzbischofs von Mainz, Widerspruch erfuhr, ja in Neapel, wo sie ohne königl. Genehmigung verbreitet wurde und da sie das Recht der Regierung, neue Auflagen auszuschreiben, in Zweifel stellte, veranlaßte sie sogar ernstliche Unruhen. Papst Urban VIII. erneuerte dessenungeachtet 1627 ihre Bekanntmachung und befahl ihre wiederholte Verlesung in den Kirchen, welche jedoch selbst zu Rom nur bis gegen Ende des vorigen Jahrhunderts stattfand.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 235.
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