Nadelgeld

[235] Nadelgeld pflegt man in einer weitern Bedeutung alles Das zu nennen, was eine Frauensperson von ihren Ältern, Ehemanne oder auch andern Personen zur Bestreitung ihrer kleinen Ausgaben, namentlich für Toilettenbedürfnisse, erhält. Im engern Sinne versteht man aber darunter diejenige jährliche oder monatliche Geldunterstützung, welche Ältern ihren Töchtern bei der Verheirathung aussetzen und welche diese zu ihrem Nutzen oder Vergnügen verwenden können, ohne daß dem Manne daran irgend ein Recht zusteht.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 235.
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