Norm

[302] Norm nennt man jede Richtschnur oder Regel, wonach man sich zu achten hat oder welche den Maßstab für etwas abgibt; Rechtsnorm ist daher eine Rechtsregel oder eine gesetzliche Bestimmung, welche in einem vorkommenden Falle als Richtschnur gilt. Normal heißt, was einer gewissen Regel gemäß ist und dem angenommenen Maßstabe entspricht. – Normalschulen sind Musterschulen, welche mit ihren Einrichtungen den übrigen Schulen eines Landes zum Beispiel dienen sollen. Etwas normiren bedeutet so viel, wie es nach einem Muster einrichten; abnorm ist, was von einem Muster oder überhaupt von üblichen und gewöhnlichen abweicht, enorm aber, was diese Verhältnisse auf ganz außerordentliche Art überschreitet.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 302.
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