Prevotalgerichte

[575] Prevotalgerichte nennt man im Allgemeinen außergewöhnliche, für besondere Fälle oder gewisse Zeiten eingesetzte Gerichtshöfe, eigentlich aber sind sie franz. Ursprungs und da sie mit größerer Macht ausgestattet waren und ein schnelleres Verfahren bei ihnen stattfand, als bei den gewöhnlichen Gerichten, so verbindet man mit solchen Specialgerichtshöfen in der Regel den Begriff der Willkür und des Misbrauchs der Justizgewalt. Im ältern Frankreich kommen verschiedene Arten Gerichtsbeamte unter dem Namen prévots vor, die sich oft die frechste Willkür erlaubten, deren Wirksamkeit aber 1790 gänzlich aufgehoben wurde. Allein unter der Napoleon'schen Herrschaft entstanden wieder verschiedenartige Specialgerichtshöfe, welche ohne Geschworene nach einer schnellen Procedur über allerlei Verbrechen zu entscheiden hatten, und denen auch Militairpersonen als Richter beigegeben waren. Seit 1817 sind zwar dergleichen gefährliche Werkzeuge in den Händen des Despotismus wieder verschwunden, aber die Erinnerung an die von ihnen verübten Ungerechtigkeiten und Gewaltmisbräuche ist noch keineswegs erloschen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 575.
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