Schwägerschaft

[120] Schwägerschaft, Verschwägerung oder (lat.) Affinität, wird im Gegensatz zur Blutsverwandtschaft die Verwandtschaft genannt, welche zwischen dem einen Ehegatten mit den Blutsverwandten des andern stattfindet, und im Allgemeinen dieselben Grade wie die Blutsverwandtschaft hat. Die Blutsverwandten des einen Theils sind jedoch nicht mit den Blutsverwandten des andern Theils (nach Rechtsbegriffen) verschwägert. Da aus der Schwägerschaft sonst keine Rechte und Pflichten erwachsen, so hat sie nur rechtliche Wichtigkeit als Ehehinderniß. (S. Ehe.)

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 120.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: