Tiers état

[432] Tiers état, d.h. dritter Stand, hießen früher in Frankreich die Deputirten der Städte und Ämter, welche zuerst 1252 von Ludwig IX. zu den Reichstagen gezogen wurden. Unter Philipp IV., welcher sie darauf 1303 einberief, kam die Bezeichnung Tiers état auf. Ihm gegenüber standen der Adel und die Geistlichkeit, und der dritte Stand mußte sich große Demüthigungen gefallen lassen. Die Erhebung des Bürger-und Bauernstandes gab dem Tiers état größere Bedeutung, deren Anerkennung in der ersten franz. Revolution geschah. Der Ausdruck Tiers état ist gegenwärtig verfassungswidrig, wird jedoch noch häufig gebraucht.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 432.
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