Agént

[21] Agént (lat.), jeder, der im Auftrag eines andern handelt; insbes. Vermittler von Grundstücksverkäufen, Stellungen, Miets- und Darlehnsangelegenheiten, Sammler von Versicherungsanträgen für eine Versicherungsgesellschaft (Versicherungs-A.), ständiger Vertreter auswärtiger Häuser, welcher für deren Rechnung Verkäufe gegen Provision bewirkt (Handels-A.), auch Beauftragter einer Regierung ohne diplomat. Rang (polit. A.). A. provocateur (frz., spr. ascháng -töhr), geheimer Polizei-A., der sich in das Vertrauen politisch verdächtiger Personen einschleicht, um sie auszuhorchen und zu strafbaren Handlungen aufzureizen. Agentūr, Geschäft eines A.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 21.
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