Darlehnskassen

[393] Darlehnskassen, vom Staat, von Gemeinden oder Privaten errichtete Kreditinstitute, aus denen kleinern Gewerbtreibenden zu einem mäßigen Zinsfuß Darlehne gewährt werden. – Darlehnskassenscheine, Staatspapiergeld, zur Deckung solchen Kredits ausgegeben. – Raiffeiseusche Darleynskassenvereine, genannt nach dem Begründer Raiffeisen (s.d.), Kreditgenossenschaften mit unbeschränkter [393] Haftpflicht, für kleinere Landwirte, ähnlich den Schulze-Delitzschschen Vorschußvereinen (s.d.) für den Gewerbestand. [S. Beilage: Genossenschaften.] – Vgl. Raiffeisen (4. Aufl. 1883).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 393-394.
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