Darlehnskassen

[518] Darlehnskassen, die in Deutschland mehrfach zu dem Zwecke geschaffenen Kreditanstalten, einem augenblicklichen Notstand durch Gewährung von Darlehen auf kurze Zeit (3–6 Monate) zu mäßigem Zins und gegen Hinterlegung von Sicherheiten abzuhelfen. Sie unterscheiden sich von den Raiffeisenschen D. (s. unten) und ähnlichen Kreditanstalten dadurch, daß sie nur vorübergehend Dienste leisten, keinen geschäftsmäßigen Charakter tragen und darum auch nur vom Staat ins Leben gerufen wurden. Solche D. wurden 1848 in Berlin und in größern Provinzialstädten Preußens zur »Beförderung des Handels und des Gewerbebetriebs« errichtet und der Preußischen Bank in Verwaltung gegeben. Die nötigen Mittel wurden durch Ausgabe eines Papiergeldes, Darlehnskassenscheine genannt, beschafft, das keinen Zwangsumlauf hatte und den Betrag von 10 Mill. Tlr. nicht überschreiten sollte. 1852 wurden diese D. wieder geschlossen. Auch 1866 wurden in Preußen und andern deutschen Ländern, dann 1867 aus Veranlassung des ostpreußischen Notstandes, ferner 1870 bei Ausbruch des französischen Kriegs im Gebiete des Norddeutschen Bundes solche Kreditanstalten hergestellt. 1866 sollten in Preußen bis zu 25 Mill. Tlr., 1870 bis zu 30 Mill. Tlr. an Darlehnskassenscheinen ausgegeben werden dürfen. Eine ähnliche Einrichtung bestand auch zur Zeit der Handelskrisis in Hamburg.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 518.
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