Ernestinische Linie

[530] Ernestinische Linie, die ältere herzogl. Linie des sächs. Fürstenhauses, gestiftet von Kurfürst Ernst, dem Bruder des Herzogs Albrecht, des Stifters der Albertinischen Linie (s.d.). Bei der Teilung 1485 erhielt Ernst die Kur mit den Kurlanden, Thüringen, das halbe Osterland, die vogtländ. und fränk. Besitzungen. Durch die Wittenberger Kapitulation (19. Mai 1547) mußte Johann Friedrich der Großmütige, der Enkel Ernsts, Kur und Land der Albertinischen Linie überlassen; seiner Familie wurden einige thüring. Städte und Ämter überlassen; die Pflege Coburg blieb seinem jüngern Bruder Johann Ernst und fiel nach dessen kinderlosem Tode 1553 an Johann Friedrich zurück. Durch den Vertrag zu Naumburg (24. Febr. 1554) erwarben die Ernestiner Altenburg nebst mehrern benachbarten Ämtern von Kursachsen, 1583 erhielten sie sieben Zwölftel der Hennebergschen Erbschaft. Später zersplitterten sie ihr Erbe vielfach durch Teilungen. Jetzt besteht die E. L. aus vier Zweigen: dem großherzogl. von S.-Weimar-Eisenach und den herzogl. von S.-Meiningen-Hildburghausen, S.-Coburg-Gotha und S.-Altenburg.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 530.
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