Fakultät

[554] Fakultät (lat.), Fähigkeit, Vermögen, etwas zu vollbringen; Vollmacht; Bezeichnung für jede der 4 (bisweilen auch 5 oder 6) Abteilungen, in die eine Universität nach den 4 Hauptwissenschaften (Theologie, Jurisprudenz, Medizin, Philosophie, bez. Mathematik und Naturwissenschaften, Staatswissenschaften) zerfällt. – F. in der Mathematik der Ausdruck für ein Produkt, dessen Faktoren durch die Glieder der natürlichen Zahlenreihe, von 1 beginnend, gebildet werden; z.B. 1 × 2 × 3 × 4; geschrieben 4! (gesprochen 4 F.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 554.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika