Gallikanische Kirche

[640] Gallikānische Kirche, die kath. Kirche in Frankreich, soweit sie sich eine gewisse nationale Selbständigkeit dem päpstl. Stuhle gegenüber sicherte. Der durch Hinkmar von Reims zuerst verteidigte, unter Ludwig IX. 1269 (Pragmatische Sanktion), Karl VII. 1438 (Neue pragmatische Sanktion) und Ludwig XIV. 1682 (Vier Artikel der G. K.) erstrebte, durch Staatsgesetze sanktionierte, von Rom jedoch nie anerkannte Gallikanismus betrachtete die Bischöfe als Nachfolger der Apostel, deren Macht aus selbständiger Quelle flösse, behauptete, die Macht des Papstes über die Kirche sei keine unbeschränkte, sondern an die in Frankreich angenommenen Konzilbeschlüsse gebunden und lehnte den päpstl. Einfluß auf weltliche Angelegenheiten ab. Napoleon I. erhob die Vier Artikel der G. K. 1810 zum Reichsgesetz; seit der Restauration trat eine Milderung derselben ein; das Vatikanische Konzil 1870 beseitigte vollends den letzten Rest der gallikanischen Anschauungen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 640.
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