Gemachtes Papier

[659] Gemachtes Papier, gemachter Wechsel, ein Wechsel, der nicht vom Verkäufer, Wechselgeber, selbst ausgestellt (Handwechsel), sondern nur von ihm giriert ist.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 659.
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