Getreidezölle

[676] Getreidezölle, Zölle auf ein- oder ausgehendes Getreide, ehemals im Interesse der Konsumenten, denen man möglichst niedrige Getreidepreise sichern zu müssen glaubte, Ausfuhrzölle, jetzt meistens zum Schutz der einheimischen [676] Getreideproduktion Einfuhrzölle. In Deutschland wurden nach einer Periode der Einfuhrfreiheit 1865-79 durch das Tarifgesetz vom 15. Juli 1879 niedrige G. eingeführt, die 1885 und 1887 bedeutend erhöht, durch die Handelsverträge von 1891 seit 1892 wieder herabgesetzt, in dem Zolltarif von 1902 aber im Hinblick auf die neu abzuschließenden Handelsverträge wieder erhöht wurden (Minimal- und Maximalsätze). Sie betrugen für 100 kg in M:

Getreidezölle
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 676-677.
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