Kabel

879. Kabel.
879. Kabel.

[913] Kabel, im allgemeinen dickes Tau aus Hanf oder Stahldraht; im besondern ein Leiter zur unterirdischen oder unterseeischen Fortleitung des elektr. Stroms bei telegr., telephonischen, Licht- und Kraftanlagen; besteht aus Kupferdrähten (einzeln oder verseilt), die mit Gummi, Guttapercha, imprägniertem Faserstoff u.a. umhüllt (isoliert) sind; vielfach mit einem oder zwei Bleimänteln gegen Eindringen von Feuchtigkeit und mit doppeltem Eisenband oder verzinkten Eisendrähten zum Schutz gegen Beschädigung umgeben [Abb. 879: transatlant. K. von 1865; L Leiter, G Guttaperchahüllen, H geteerte Hanflage, S Schutzhülle aus zehn mit geteertem Hanf umsponnenen Eisendrähten]. Die unterseeischen K. werden durch besondere Kabelschiffe verlegt. Bei neuern Telephon-K. wird die Isolierung auch durch Papierhüllen und Luftschichten bewirkt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 913.
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