Kabel [1]

[205] Kabel, 1) Werkzeug zum Binden; 2) (Kabeltau, Ankertau), das stärkste Tau, welches aus drei dünneren Tauen (Kardeelen) besteht u. das Schiff vor Anker hält, meistens dreischäftig, aus gutem Hanf gedreht, bis 150 Faden lang. Es gibt auch K., die aus Binsenstroh gemacht sind. Jetzt, wo die Ankerketten auf allen Schiffen eingeführt sind, gehören die K-n zu den Reservewassertauen für den dritten u. vierten Anker; die Dicke derselben wird nicht nach Durchmesser, sondern nach Umfang berechnet, für die schwersten kommt sie 1/24 der Schiffsbreite gleich. Daher Kabelaring, das kleinere dreischästige, wenig gedrehte Tau, welches an das Spill kommt, um die Ankerkette od. das Ankertau einzuwinden, beim Lichten des Ankers od. beim Einholen; 3) (Kabellänge), so v.w. Ankertaulänge; 4) das K., der Theil eines Ganzen, welches nach dem Loose verkauft od. vertheilt werden soll; 5) der Antheil, den Jemand an einem gemeinschaftlichen Zaun hat; 6) der jedem Frohnbauer angewiesene Theil Arbeit, bes. in der Ernte; 7) ein Stück Land von 25 Morgen; 8) so v.w. Gehau, bes. wenn das Holz auf dem Stamme verkauft wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 205.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: