Pharmazie

[396] Pharmazīe (grch.), Apothekerkunst, die Gesamtheit aller für Beschaffung, Darstellung, Vorrätighalten der in der Heilkunde gebräuchlichen Arzneimittel (s.d.) nötigen Kenntnisse, sowie die Fähigkeit der kunstmäßigen Verarbeitung dieser Mittel zu den vom Arzt durch Rezept verordneten Zubereitungen. Pharmazeut (Apotheker), der die P. Betreibende. Zulassungsbedingungen für den Beruf des Apothekers sind nach der für das Deutsche Reich geltenden Prüfungsordnung für Apotheker vom 18. Mai 1904 (in Kraft seit 1. Okt. 1904): Die Reife für Prima einer höhern Lehranstalt, dreijährige (für Abiturienten zweijährige) Lehrzeit, dreijährige Servierzeit (ein Jahr vor, zwei Jahre nach der Staatsprüfung) und viersemestriges Universitätsstudium, Vorprüfung nach beendeter Lehrzeit und Bestehen der Haupt- oder Staatsprüfung nach beendetem Universitätsstudium. Der Besitz der Approbation berechtigt nur zur Führung einer schon bestehenden Apotheke; zur Errichtung einer neuen ist besondere staatliche Konzession erforderlich. – Anfangs war die P. ein Teil der Heilkunde: die Zubereitung etc. der Heilmittel besorgten die Ärzte. Sie trennte sich von ihr im 8. Jahrh. zuerst bei den Arabern, im 11. Jahrh. in Italien. Im 14. und 15. Jahrh. verbreiteten sich die Apotheken [396] auch über andere Länder (erste deutsche Apotheken 1404 in Nürnberg, 1409 in Leipzig). – Über Geschichte der P. vgl. Philippe (1854), Berendes (2 Bde., 1891), Reber (1899), Schelenz (1904); Handbücher etc. von Hager (neu bearb. von Fischer und Hartwig, 2 Bde., 1900-2), Schlickum (10. Aufl. 1902), Holfert, Thoms u.a., »Schule der P.« (5 Bde., 3. Aufl. 1903 fg.); Handwörterbücher von Geißler und Möller (Realenzyklopädie, 2. Aufl. 1904 fg.), Brestowski (2 Bde., 1893-96), von von Waldheim (1900). (S. auch die Literatur zu Arzneimittel.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 396-397.
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